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Bitte beachten Sie die Informationen des Prüfungsamts:

"Zum WS 2021/22 wurden neue Studienstrukturen (PO 2021) eingeführt. Dies hat zur Folge, dass ein Studienbeginn – auch in einem höheren Fachsemester – nur noch in die Bachelor- und Masterprüfungsordnungen der PO 2021 möglich ist. Eine Einstufung in ein höheres Fachsemester kann zum Sommersemester 2022 lediglich in das jeweilige zweite Fachsemester erfolgen. Eine Einstufung in das dritte, vierte, fünfte oder sechste Fachsemester ist zum Sommersemester 2022 nicht möglich. Bitte beachten Sie zudem, dass Lehrveranstaltungen und Prüfungen, die für höhere Semester vorgesehen sind, erst sukzessive angeboten werden."

 

Anerkennung im Bereich Studium Integrale

 

Bitte beachten Sie die Hinweise des Prüfungsamts bzgl. einer Anerkennung im Bereich Studium Integrale:

"Sofern Sie die Anrechnung fachpraktischer Tätigkeiten im Studium Integrale beantragen möchten, erstellen Sie hierzu bitte einen Antrag auf Anrechnung über das Wiso-Anrechnungszentrum und reichen diesen Antrag unterschrieben zusammen mit entsprechenden Belegen dort ein. Darüber hinaus müssen geeignete Unterlagen der Praktikumsstelle beigefügt werden, die die Dauer (Wochenstunden) und Art der Tätigkeit belegen." 

Für die Anrechnung fachpraktischer Tätigkeiten (Ausbildung, Praktikum) erstellen Sie bitte einen Abschließenden Antrag: https://www.anrechnungwiso.uni-koeln.de/achievement/index.

Bitte denken Sie daran den unterschriebenen Antrag in unserem Anrechnungssystem hochzuladen, bevor Sie den Antrag abschicken. Wir können nur mit der Bearbeitung beginnen, wenn uns ein unterschriebener Antrag vorliegt.

Für den Bereich Studium Integrale ist kein Vorabantrag möglich!