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WiSo-Anrechnungszentrum

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Erweiterung der Funktionen unseres Anrechnungssystems

Es ist nun möglich ihren Antrag innerhalb des Erstellungsprozesses in unserem Anrechnungssystem zu erstellen und unterschrieben hochzuladen. Hier ist darauf zu achten, dass sich der unterschriebene und abgesendete Antrag nicht unterscheiden. Die Bearbeitung des Antrages kann erst erfolgen, sobald wir einen unterschriebenen Antrag von Ihnen erhalten haben. Bitte beachten Sie das bei der Antragsstellung. 

Auswahl der Prüfungsordnung (PO) bei Antragsstellung

Aus aktuellem Anlass bitten wir Sie bei Antragsstellung zu überprüfen, in welcher Prüfungsordnung (PO) Sie eingeschrieben sind. Wählen Sie den Studiengang, in dem Sie eingeschrieben sind mir der entsprechend passenden PO aus und erstellen Sie dann Ihren Antrag.

Nur so können Verzögerungen vermieden werden.

 

 

Information des Prüfungsamts

Das Prüfungsamt informiert:

"Zum WS 2021/22 wurden neue Studienstrukturen (PO 2021) eingeführt.
Dies hat zur Folge, dass ein Studienbeginn – auch in einem höheren Fachsemester – nur noch in die Bachelor- und Masterprüfungsordnungen der PO 2021 möglich ist. Eine Einstufung in ein höheres Fachsemester kann zum Sommersemester 2022 lediglich in das jeweilige zweite Fachsemester erfolgen.
Eine Einstufung in das dritte, vierte, fünfte oder sechste Fachsemester ist zum Sommersemester 2022 nicht möglich.

Bitte beachten Sie zudem, dass Lehrveranstaltungen und Prüfungen, die für höhere Semester vorgesehen sind, erst sukzessive angeboten werden."

Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf den Seiten des Prüfungsamts über eventuelle Änderungen.

Einen entsprechenden Antrag zu einer Fachsemestereinstufung können Sie von unserer Seite aus generieren.

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