Abschließender Antrag
Sie können sich Kurse einer anderen deutschen Universität anrechnen lassen.
Für den Studienbeginn ab dem 01.Oktober 2021 erfolgt keine gesonderte Zulassung mehr zum Prüfungsverfahren, da diese zeitgleich automatisch nach der Einschreibung erfolgt. Anträge auf Anerkennung müssen entsprechend nicht mehr im Rahmen der Zulassung gestellt werden, sondern können zu einem anderen Zeitpunkt gestellt werden. Es ist jedoch weiterhin zu empfehlen, einen Antrag möglichst zu Beginn des Studiums zu stellen.
Ab dem 01. Oktober 2021 müssen auch Studiengangwechsler innerhalb der Fakultät (z.B. ein Wechsel von Bachelor VWL zu Bachelor BWL) einen eindeutigen Antrag auf Anrechnung über diese Homepage erstellen und einreichen und somit die anzurechnenden Module konkret benennen.
Bitte beachten Sie, dass es nicht notwendig ist den unterschriebenen Antrag in unserem Anrechnungssystem hochzuladen. Mit drücken des Absenden-Knopfes wird ihr Antrag an uns übermittelt und wir können mit der Bearbeitung beginnen. Den aktuellen Bearbeitungsstatus ihres Antrages können Sie jederzeit über unser Anrechnungsportal einsehen.
Ablauf Abschließender Antrag
Abschließenden Antrag online stellen, Zeugnis hochladen und abschicken
Eventuell Nachweise nachreichen
Bearbeitungsphase
Antrag abgeschlossen
Eventuell Nachweise abholen